Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
Für die Vermietung von Kastenwagen und Transportern • Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Transportern und Kastenwagen (insbesondere Opel Movano Cargo L2H2) zwischen RENTZILLA Kastenwagenvermietung (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Mindestalter & Berechtigte Fahrer
(1) Das Mindestalter des Mieters und jedes eingetragenen Fahrers beträgt 21 Jahre.
(2) Der Mieter und jeder Fahrer müssen seit mindestens einem vollen Jahr im ununterbrochenen Besitz einer im Inland gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) sein. Der Originalführerschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind bei der Fahrzeugübernahme im Original vorzulegen.
(3) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von den im Mietvertrag ausdrücklich eingetragenen Fahrern geführt werden. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist untersagt.
§ 3 Reservierung & Zustandekommen des Vertrages
(1) Durch das Absenden des Online-Buchungsformulars auf rentzilla.de gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
(2) Stornierung: Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen behält sich der Vermieter vor, 50 % des Mietpreises als Ausfallentschädigung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen, sofern das Fahrzeug nicht anderweitig vermietet werden kann.
§ 4 Mietpreise, Freikilometer & Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarten Mietpreise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Bei Gewerbekunden (B2B) wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Im Tagesmietpreis sind 100 Freikilometer pro Miettag enthalten (sofern nicht anders schriftlich vereinbart). Jeder über die Freikilometer hinausgehende Mehrkilometer wird bei Rückgabe mit 0,25 € inkl. MwSt. abgerechnet.
(3) Der Mietpreis ist wahlweise per Vorab-Zahlung (Stripe: Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay) oder in bar bei der Fahrzeugübergabe vor Ort zu entrichten.
§ 5 Kaution & Sicherheitsleistung
(1) Bei Übernahme des Transporters ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € als unversteuerte Sicherheitsleistung (§ 1 Abs. 1 UStG) zu hinterlegen.
(2) Die Kaution kann in bar hinterlegt oder über eine digitale Vorautorisierung (Hold auf einer Kreditkarte via Stripe) reserviert werden.
(3) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, schadensfreier, pünktlicher und vollgetankter Rückgabe des Transporters unverzüglich in voller Höhe an den Mieter zurückgezahlt bzw. die Vorautorisierung freigegeben.
§ 6 Fahrzeugübergabe, Rückgabe & Tankregelung
(1) Das Fahrzeug wird dem Mieter in verkehrssicherem, gereinigtem und vollgetanktem Zustand (Kraftstoff: Diesel) übergeben.
(2) Voll/Voll-Regelung: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt ebenfalls vollgetankt mit Diesel und besenrein zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnet der Vermieter die Kraftstoffkosten zzgl. einer Aufwandspauschale von 15,00 €.
(3) Rückgabeort: Schindkuchlweg 13, 86568 Hollenbach, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein anderer Ort vereinbart wurde.
(4) Eine verspätete Rückgabe ohne vorherige Absprache führt zur Berechnung von Folgetagen sowie eventuellem Schadensersatz für Nachmieter-Ausfälle.
§ 7 Pflichten des Mieters & Nutzungsbeschränkungen
(1) Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, die technischen Daten (insbesondere Fahrzeugabmessungen: Höhe 2,52 m, Ladelänge 3,12 m, maximale Zuladung ca. 1.400 kg) zu beachten und die Ladung vorschriftsmäßig zu sichern.
(2) Strikte Verbote:
- Im gesamten Fahrzeug gilt ein absolutes Rauchverbot (Zuwiderhandlung: Reinigungspauschale 150,00 €).
- Transport von gefährlichen Stoffen, Gefahrgut (ADR) oder leicht entzündlichen Materialien.
- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings oder Fahrten abseits befestigter Straßen.
- Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder fahruntüchtig machenden Medikamenten.
- Gewerblicher Güterkraftverkehr ohne behördliche Genehmigung.
- Fahrten in das Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 8 Verhalten bei Unfällen, Schäden & Pannen
(1) Bei jedem Unfall, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und ein polizeiliches Protokoll anfertigen zu lassen.
(2) Der Vermieter ist unverzüglich telefonisch oder per Nachricht über jedes Schadensereignis zu informieren. Gegnerische Ansprüche dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters weder ganz noch teilweise anerkannt werden.
§ 9 Haftung des Mieters & Versicherung
(1) Das Fahrzeug ist haftpflicht- und teilkaskoversichert. Die Haftungsbegrenzung / Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt standardmäßig 1.000,00 € je Schadensfall, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z. B. Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe bei Durchfahrten/Brücken/Parkhäusern, Trunkenheit am Steuer, falscher Betankung z. B. Benzin statt Diesel) haftet der Mieter in voller Höhe für alle entstandenen Schäden unbeschränkt.
§ 10 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters (Amtsgericht Aichach / Landgericht Augsburg).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.